Behandlungskosten
Als Honorar für eine osteopathische / chiropraktische Heilbehandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein Pauschalbetrag, angelehnt an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) vereinbart.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten.
Das Honorar ist unmittelbar am Tag der Behandlung fällig und kann mit EC- /Kreditkarte oder in Bar beglichen werden. Eine Rechnungsstellung mit Überweisungsoption ist nicht möglich.
Erstattungen von Behandlungskosten gesetzlich Versicherter durch Versicherungen oder Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht, bzw. nicht in vollem Umfang gewährleistet. Die Entscheidung über eine Kostenbeteiligung im Einzelfall obliegt der Krankenversicherung und sollte vor der Behandlung abgeklärt werden.
Die Vorraussetzungen für eine Beteiligung, oder Übernahme an osteopathischen Behandlungskosten durch den Krankenversicherer werden hinsichtlich der bestehenden Berufsqualifikation, Ausbildung und Verbandsmitgliedschaft erfüllt. Bescheinigungen werden der Versicherung bei Bedarf gerne vorgelegt.
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